| Babyklappe |
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Leider gibt es immer wieder Frauen, die sich während ihrer Schwangerschaft in einer so ausweglosen Situation befinden, dass sie nach der Geburt ihres Kindes keine andere Möglichkeit sehen, als ihr Kind auszusetzen oder zu töten. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Abgabe eines Kindes in der Babyklappe ist straffrei. Frauen, die ihr Baby bei Findelbaby in Pflege geben, haben keine Strafverfolgung zu befürchten, da weder eine Kindesaussetzung vorliegt, noch die Unterhaltspflicht verletzt wird.
Mehr über die Funktionsweise der Babyklappe erfahrt hier:
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